So erreichen Sie uns:

Markus Portele
Föhrenheide 9
82490 Farchant

Telefon: 0882196053

Telefax: 0882196054

E-Mail: mp@markus-portele.de

 

 


Kontaktformular

Wie können wir Ihnen helfen?

Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir werde uns so schnell als möglich bei Ihnen melden!

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


AGB 

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich


Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferungen an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.

 

§ 3 Preis – Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Zoll und Fracht. Die MwSt. ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungserstellung gesondert ausgewiesen. Im übrigen ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, netto (ohne Abzug), zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, für jeden vollen Monat Verzug, eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes max. 5 % des Lieferwertes in Anspruch zu nehmen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Besteller auch berechtigt, soweit der Verzug auf Umständen beruht, die wir nicht zu vertreten haben. Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen dem Besteller nicht zu, soweit leicht fahrlässig unvorhersehbare Schäden von nicht leitenden Angestellten hervorgerufen wurden und nicht vertragswesentliche Pflichten betroffen sind. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall, geht auch die Gefahr eines völligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

§ 5 Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

§ 6 Sach- oder Rechtsmängel
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Sach- oder Rechtsmängeln setzt voraus, dass der Besteller seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde. Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die Haftung für von uns verschuldete Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.

 

§ 7 Frist
Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt nicht für von uns verschuldete Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für grob fahrlässige sonstige Pflichtverletzungen und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

 

§ 8 Beschaffenheitsvereinbarung
Hinsichtlich Größen- und Stärkentoleranz werden für die von uns verarbeiteten Materialien die handelsüblichen Bedingungen der kunststoff- und papierverarbeitenden Industrie vereinbart. Die üblichen Abweichungen hinsichtlich der Stofffärbung des Rohmaterials, die handelsüblichen Abweichungen von Mustern sowie durch Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflagedruck sind vereinbarte Beschaffenheit. Zähldifferenzen von 2 % nach oben oder unten gelten als vereinbart. Die Materialstärken weichen um bis zu 10 % von den angegebenen Stärken ab. Im Format sind Größenabweichungen von plus/minus 5 % vereinbarte Beschaffenheit. Abweichungen im Druckstand von +/- 1,5 mm gelten als branchenüblich und stellen keinen Reklamationgrund dar. Für Druck- oder Ausführungsfehler, die der Käufer in der von ihm als genehmigt bezeichneten Sache übersehen hat, ist der Besteller haftbar.

 

§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Sicherung unserer Rechte nicht erstattet, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrag (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen-ständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an einer neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum. Für die durch die Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

 

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.